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unsplash.com / Hannah Busing
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Information zum Thema Gewaltprävention

Als öffentliche Einrichtung ist die Pfarre Altach gesetzlich verpflichtet, ein Gewaltpräventionskonzept vorzulegen.

Die Verantwortung für die Entwicklung dieses Konzepts liegt bei den Verantwortlichen der Pfarren. Im vergangenen Jahr wurde ein entsprechendes Präventionskonzept erarbeitet. Dieses soll in der kommenden Sitzung vom Pfarrgemeinderat beschlossen werden. Der Pfarrgemeinderat ist angehalten, sich mindestens einmal pro Funktionsperiode mit dem Thema Gewaltprävention inhaltlich auseinanderzusetzen.

 

Unabhängig davon, dass Gewalt in unserer Pfarre bislang erfreulicherweise kein Thema war und in der Vergangenheit stets ein von Respekt, Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein geprägter Umgang gepflegt wurde, besteht dennoch die gesetzliche Verpflichtung zur Implementierung eines Präventionskonzeptes. Ziel ist dabei insbesondere eine fortlaufende Sensibilisierung für dieses Thema, um die gelebte Kultur des achtsamen Miteinanders auch künftig bewusst zu stärken und abzusichern. Darüber hinaus ist für Herbst 2026 oder Frühjahr 2027 ein Treffen aller Arbeitskreisleiter:innen zum Thema Gewaltprävention vorgesehen.

 

In der Verantwortung des Pfarrers bzw. der ihm rechtlich gleichgestellten Leitungsfunktion liegt es sicherzustellen, dass alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden über die geltenden Bestimmungen, Maßnahmen und Verhaltensrichtlinien zur Prävention von Gewalt und Missbrauch informiert sind.

 

Gemeindeleiterin Heidi Liegel

Veröffentlicht am 05.06.2026
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